Inkasso-Service

Sollten Ihre Kunden oder Geschäftspartner mit Zahlungen im Rückstand und auch nach ersten Mahnungen kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, bietet Ihnen die Innung die Möglichkeit zum Einzug Ihrer Forderungen. Dieser Service entlastet Sie von zeitraubender Schreibtischarbeit und bietet Ihnen die Möglichkeit der rechtssicheren Mahnung bzw. Einziehung Ihrer Forderung.

Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen, erhalten Sie unseren Inkassofragebogen, mit dem Sie die Innung zur Einziehung Ihrer Forderungen beauftragen. Als Mitglied ist die Einschaltung der Inkassostelle durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt, nur bei Vermögenslosigkeit des Schuldners müssen Sie ggf. die Auslagen der Inkassostelle übernehmen.

Unsere Inkassostelle fordert Ihre säumigen Kunden zunächst mit einer Fristsetzung von 2 Wochen auf den fälligen Betrag, Mahnspesen und Zinsen auszugleichen.

Sollte weiterhin keine Reaktion des Schuldners erfolgen, wird eine letztmalige Zahlungsaufforde­rung mit den aktualisierten Zinssätzen versandt.

Ist weiterhin kein Zahlungseingang zu verzeichnen, setzt sich die Inkassostelle mit Ihnen in Verbin­dung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Als letzte außergerichtliche Möglichkeit kann die Inkassostelle Ihnen beim Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bis hin zur Zwangsvollstreckung behilflich sein.

Falls „Widerspruch“ erhoben wird, kann das streitige Verfahren allerdings nicht von uns durchge­führt werden, da wir Sie in diesem Fall vor Gericht nicht vertreten dürfen.

Auch die Einholung von Auskünften beim Einwohnermelde- und Gewerbeamt, die Anforderung von Handelsregisterauszügen sowie Anfragen bei Gericht usw. werden von uns für Sie übernommen. So können Sie sicher sein, dass jede Möglichkeit genutzt wird, die zum Ausgleich der offen stehen­den Forderung führt.

Unseren Inkassofragebogen können Sie telefonisch oder per Email bei der Geschäftsstelle anfordern:

02234 – 52222 Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft

Ansprechpartner Annika Helfenbein: inkasso@handwerk-rhein-erft.de


Den Inkassobogen finden Sie hier als pdf.