Berufsausbildung




Die Ausbildungsordnungen der beiden Berufe wurden in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet. Junge Auszubildende im Fleischerhandwerk haben seit dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung im August 2005 mehr Möglichkeiten, ihre Lerninhalte auf den späteren Berufsalltag zu zuschneiden. Wahlpflichtbausteine sollen eine zielgerichtetere Ausbildung ermöglichen, die sich an den Tätigkeitsschwerpunkten des Betriebes orientiert, ohne die Kernkompetenzen des Fleischerhandwerks zu verwässern. Zusätzlich sind Lehrinhalte hinzugekommen, die sich an den veränderten Angeboten und Dienstleistungen eines modernen Fleischer-Fachgeschäfts orientieren.

Die  „Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk“ ist am 1. August 2006 in Kraft getreten. Neben dem veränderten Namen – es heißt nun „Lebensmittelhandwerk“ und nicht mehr „Nahrungsmittelhandwerk“ - zeichnet sich die neue Ausbildungsordnung insbesondere im Schwerpunkt Fleischerei durch eine starke fachliche Prägung aus.

Sowohl der Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung im Betrieb als auch der Rahmenlehrplan für die Berufsschule stellen einen hohen fachlichen Bezug sicher. So ist der neue Rahmenlehrplan für die Verkäufer/innen für das erste Ausbildungsjahr wortidentisch mit dem der Fleischer/innen. Lediglich die zeitliche Gewichtung der Lernfelder weicht geringfügig voneinander ab. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verkäufer/innen auch in der Berufsschule von Beginn an eine stark fachlich ausgerichtete Ausbildung erhalten.

Ausbildungsvergütung laut Verbandsempfehlung:

1. Lehrjahr  650,00 €

2. Lehrjahr  750,00 €

3. Lehrjahr  900,00 €


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