Von Berufsbildung bis Umgang mit Waren

Die Lehrzeit zum/zur Fleischer-Fachverkäufer/in beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Umständen - zum Beispiel bei überdurchschnittlichen Leistungen, bei einem Abschluß an einer Real- oder einer Berufsfachschule oder an einem Gymnasium - kann sie auf zwei Jahre verkürzt werden.

Es ist jedoch keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Erwartet werden allerdings gute schulische Leistungen besonders in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Die Lehre erfolgt nach dem dualen Prinzip, das heisst neben der Arbeit im Betrieb besucht der oder die Auszubildende die Berufsschule. Bei den Fleischer-Fachverkäufer/innen kommt noch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung hinzu.

Wie bei der Fleischerlehre dient auch bei Ausbildung zum/zur Fleischerei-Fachverkäufer/in das erste Lehrjahr als "berufsfeldbreite" Grundbildung.

Die Inhalte der gesamten Lehre sind in der Ausbildungsverordnung verankert:

  1. Berufsbildung
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
  4. Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  5. Ausführen von Hygienemaßnahmen
  6. Anwenden lebensmittel- und gewerberechtlicher Vorschriften
  7. Bedienen und Pflegen von Arbeitsgeräten, Maschinen und Anlagen im Verkaufsbereich
  8. Lagern und Kontrollieren von Waren
  9. Umgang mit Kunden
  10. Präsentieren von Waren und Dekorieren
  11. Werbung und Verkaufsförderung
  12. Warenangebote, Preisbildung und Auszeichnung
  13. Beraten und Bedienen von Kunden
  14. Verpacken und Ausliefern von Waren
  15. Geld- und Geschäftsverkehr
  16. Umgang mit Waren

Am Ende des zweiten Lehrjahres muß eine Zwischenprüfung absolviert werden. Nach dem dritten Lehrjahr dann die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammengesetzte Abschlußprüfung.

Mit dem Bestehen der Abschlußprüfung ist die Lehrzeit beendet. Aus der/dem Auszubildenden ist ein(e) Fleischerei-Fachverkäufer/in geworden.